Betriebsfähigkeit der Fertigung infrastrukturell absichern
Betriebsfähigkeit an der Produktionswirkung ausrichten
Die Betriebsfähigkeit einer Fertigung entsteht nicht allein durch funktionsfähige Produktionsmaschinen. Maschinen, Anlagen und Fertigungszellen benötigen eine belastbare technische und räumliche Umgebung, in der die vorgesehenen Prozesse sicher, qualitätsgerecht und mit der erforderlichen Leistung ausgeführt werden können. Aus Sicht des Facility Managements ist deshalb die vollständige Versorgungskette zu betrachten: Gebäude, Produktionsflächen, elektrische Energie, Druckluft, Kälte, Wasser, technische Gase, Absaugung, Lüftung, Entwässerung, Datenanbindungen, Brandschutz, Verkehrswege und weitere unterstützende Funktionen müssen am jeweiligen Übergabepunkt die vereinbarte Leistung bereitstellen. Betriebsfähigkeit sollte als definierter Zustand geführt werden: betriebsfähig, eingeschränkt betriebsfähig oder nicht betriebsfähig. Eine Produktionslinie kann technisch eingeschaltet sein und dennoch nicht betriebsfähig sein, wenn beispielsweise die erforderliche Medienqualität, Raumtemperatur, Absaugleistung oder sichere Zugänglichkeit fehlt. Umgekehrt muss nicht jede Störung der Gebäudetechnik automatisch zu einem Produktionsstopp führen. Maßgeblich ist ihre tatsächliche Wirkung auf Sicherheit, Produktqualität, Kapazität und zulässige Betriebsweise. Eingangsgrößen sind Produktionsanforderungen, zulässige Lasten, Medienparameter, Umgebungsbedingungen, Sicherheitsanforderungen, Betriebszeiten, geplante Kapazitäten und definierte Systemgrenzen. Ergebnis ist ein nachvollziehbarer Freigabestatus, der erkennen lässt, welche Fertigungsbereiche unter welchen Randbedingungen genutzt werden dürfen.
