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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Leistungsgrenzen im Ausbau eindeutig definieren

Facility Management: Fertigung » Leistungen » Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten

Schnittstelle FM und Fertigung: Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten

Schnittstelle FM und Fertigung: Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten

Bei Neubauten und Revitalisierungen industrieller Gebäude ist die funktionale und bauliche Trennung zwischen Leistungen des Generalunternehmers (GU) und den Ausbauverantwortlichkeiten der Nutzerorganisation – insbesondere der Produktion – eine zentrale Voraussetzung für einen sicheren, wirtschaftlichen und betreibbaren Standort.

Insbesondere im Bereich der Schnittstelle zwischen Facility Management (FM) und Fertigung sind Medienversorgung, Technikflächen, Infrastruktur, Sicherheitseinrichtungen und Zonenregelungen so zu gestalten, dass Verantwortlichkeiten, Betriebssicherheit und Anpassungsfähigkeit dauerhaft gewährleistet sind. Eine klare Abgrenzung verhindert Schnittstellenkonflikte, rechtliche Unsicherheiten, Nachtragsrisiken und Betriebsunterbrechungen.

Abgrenzungsthemen im Kontext FM–Fertigung

Abgrenzungsthemen im Kontext FM–Fertigung

Bereich

Typische GU-Leistung

Typischer Nutzerausbau

Medienhauptleitungen

Leitungen bis Hallenwand / Steigzonen

Leitungen zu Maschinen / Verbrauchspunkten

Druckluftversorgung

zentrale Kompressorstation, Ringleitung

Anschlussleitungen, Druckregelung, Endpunkte

Technische Gase

zentrale Gasversorgungsanlage

Gaseinführung in Maschinen / Verbrauchsanalyse

IT- und Netzwerkstruktur

Grundausbau bis EDV-Verteilpunkt

Maschinenintegration, MES-Anbindung

Elektrotechnik (Starkstrom)

Zentrale NSHV, Unterverteilungen, Trassen

Endausbau zu Maschinen, Steckdosenfelder

Beleuchtung und Notbeleuchtung

Grundbeleuchtung der Produktionsflächen

Maschinenleuchten, Arbeitsplatzlampen

Wände, Türen, Tore

Trennwände, Sicherheitstüren

Sondertüren für Fertigungslinien, Maschinendurchführungen

Brandabschnitte

bauliche Umsetzung

Gewährleistung der Trennung bei Nutzereinbauten

Bodenflächen

tragfähiger, beschichteter Boden

Maschinenfundamente, Einbauten, Absorberbeläge

Gefahrenstoffhandling

zentrale Lagermöglichkeiten, Havarierückhaltung

Prozessbezogene Medien, Dosiertechnik

Kriterien zur Abgrenzung

  • Funktionsbezogenheit: Grundversorgung und Infrastruktur durch GU, spezifische Produktionsfunktionen durch Nutzer

  • Zugänglichkeit und Verantwortung: Was wird dauerhaft durch FM betreut, was liegt in der Obhut der Produktion?

  • Sicherheit und Prüfpflicht: Bauteile mit gesetzlichen Prüfpflichten unterliegen oft der Betreiberverantwortung und damit FM

  • Zukunftsfähigkeit: GU-Leistungen sollen modular nachrüstbar, aber nicht maschinenspezifisch sein

Dokumentation der Abgrenzung

  • Schnittstellenpläne: zeichnerische Darstellung aller Übergabepunkte

  • Leistungsverzeichnisse mit Trennmerkmalen: z. B. Formulierung „bis 1 m ab Übergabepunkt durch GU“

  • Verantwortungsmatrix (RACI-Modell): Wer verantwortet welche Bau- und Betriebspflichten?

  • Übergabeprotokolle mit Begehung: inklusive Fotodokumentation

  • Integration in Raumbuch, Betriebshandbuch und CAFM-System

Risiken bei fehlender Abgrenzung

Risikoart

Auswirkungen

Technisches Risiko

Medien oder Zugänge nicht abgestimmt → Betrieb gestört

Betreiberpflicht

unklare Verantwortlichkeit bei Wartung, Leckage, Prüfpflicht

Vertragsrisiko

Nachträge durch Mehrleistungen, ungeklärte Nachbesserungen

Sicherheitsrisiko

Unkontrollierte Installationen im Brandabschnitt oder Fluchtweg

Planungsfehler

Nutzer baut in GU-Leistung hinein oder beschädigt Infrastruktur

Erfolgsfaktoren für die Schnittstellenklärung

Erfolgsfaktor

Wirkung

Frühzeitige Einbindung der Nutzerplanung

Planungssicherheit, realitätsnahe Abgrenzung

Klare zeichnerische und textliche Dokumentation

Nachvollziehbarkeit im Bau und Betrieb

Standardisierung von Schnittstellenpositionen

Vereinfachte Wiederverwendbarkeit bei Nachrüstungen

Beteiligung von FM, TGA-Planung und Fertigung

Betriebsorientierte Trennung statt rein baulicher Sicht

Überführung in den Regelbetrieb

CAFM-Integration, Prüfpflichtenzuordnung, Schulungsunterlagen

Nutzung im Betrieb

  • sichere Inbetriebnahme ohne Reibungsverluste

  • rechtssichere Betreiberorganisation mit klaren Zuständigkeiten

  • vermeidbare Betriebskosten durch Doppelarbeiten oder Systeminkompatibilität

  • flexible Erweiterbarkeit der Produktion ohne Gefährdung der Infrastruktur

  • Revisionssichere Dokumentation für Behörden, Versicherungen, Zertifizierungen

Die eindeutige, dokumentierte und abgestimmte Abgrenzung ist damit ein wesentlicher Bestandteil eines resilienten Industriebaus – mit hoher Verfügbarkeit, niedrigen Risiken und klarer Steuerbarkeit.